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Hausordnung
Diese Hausordnung regelt das Miteinander in der Ferienanlage und gewährleistet damit, dass alle Hausbewohner und Gäste hier eine angenehme und schöne Zeit verbringen können. Leitgedanke ist dabei die gegenseitige Rücksichtnahme sowie der pflegliche Umgang mit allen zur Verfügung gestellten Einrichtungen.
§ 1 Ruhezeiten
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In den Ruhezeiten ist jeder vermeidbare Lärm zu unterlassen. Die Ruhezeiten dauern werktags von 13 bis 15 Uhr (Mittagspause) und von 22 bis 8 Uhr (Nachtruhe). An Sonn- und Feiertagen beginnt die Mittagspause bereits um 12 Uhr, die Nachtruhe dauert bis 9 Uhr.
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Auch während der übrigen Zeit soll keine unnötige Lärmbelästigung verursacht werden.
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Fernseher und Musikanlagen sind auf Zimmerlautstärke zu betreiben; sie dürfen grundsätzlich nicht auf Balkonen oder Terrassen verwendet werden.
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Eltern und Erziehungsberechtigte tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder sich beim Spielen an die Regeln der Ruhezeiten halten.
§ 2 Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, Sicherungs- und Sorgfaltspflichten
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Das Rauchen in den Fluren und dem Treppenhaus ist strikt untersagt. Beim Rauchen auf den Balkonen und Terrassen ist auf die Nachbarbewohner Rücksicht zu nehmen. Zigarettenreste dürfen nirgendwo auf dem Grundstück entsorgt werden.
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Im Treppenhaus dürfen keine Schuhe, Wäsche und dergleichen abgestellt werden.
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Fahrräder sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen; sie dürfen nicht im Personenaufzug befördert werden. Sofern ein sicherer Fahrradunterstand im Außenbereich zur Verfügung steht, ist der Transport von Fahrrädern durch den Hausflur sowie das Abstellen im Hausflur und in der Tiefgarage nicht gestattet. Kinder- und Bollerwagen können hingegen im Flur der jeweiligen Etage abgestellt werden.
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Verschmutzungen und Schäden hat der Verursacher zu beseitigen, gegebenenfalls zu ersetzen.
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Hunde sind im Treppenhaus und in der Außenanlage immer an der Leine zu führen, von ihnen darf zu keinem Zeitpunkt eine Belästigung oder Gefahr für andere ausgehen. Verunreinigungen sind durch den Halter sofort zu entfernen.
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Das Füttern von Tieren (z. B. Tauben) ist auf dem gesamten Grundstück untersagt.
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Schädlinge und Ungeziefer sind bitte dem Verwalter zu melden. Die Kontaktdaten der Hausverwaltung hängen im Treppenhaus aus.
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Die Haustür ist aus Sicherheitsgründen und um Insekten aus dem Treppenhaus fernzuhalten, stets geschlossen zu halten.
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Das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen und Terrassen ist nicht gestattet.
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Auf Balkonen, Terrassen, den Speicherböden sowie gemeinschaftlichen Räumen dürfen keine leicht brennbaren, explosiven, giftigen oder ätzenden Materialien und Flüssigkeiten lt. Gefahrenkatalog aufbewahrt werden.
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Schlüsselverluste sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
§ 3 Müllbeseitigung
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Abfall ist in den bereitgestellten Müllbehältern unter Beachtung der Mülltrennung zu entsorgen.
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Die Müllbehälter sind immer geschlossen zu halten, um kein Ungeziefer bzw. keine Schädlinge anzulocken. Aus dem gleichen Grund darf kein Müll neben den Behältern gelagert werden.
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Sperrmüll, Bauschutt, Großgeräte und ähnliches dürfen nicht in den Müllbehältern entsorgt werden.
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Flüssigkeiten und andere Abfälle dürfen nicht aus Fenstern oder über Balkone entsorgt werden.
§ 4 Wohnungen
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Über die Regelungen dieser Hausordnung hinaus gelten gegebenenfalls die jeweiligen Vereinbarungen für die einzelnen Wohnungen. Im Falle einer Regelungskollision hat immer diese Hausordnung Vorrang.
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Der Hausmeister ist nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig.
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Die Hinweise zur Lüftung der Wohnungen sind zu beachten, um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung zu vermeiden. Im gesamten Haus sieht das Belüftungskonzept Fensterlüftung vor.
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In den Toiletten dürfen keinesfalls Feuchttücher, Essensreste, Tampons oder Binden entsorgt werden.
§ 5 Schadensmeldung
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Jeder Eigentümer bzw. Mieter ist verpflichtet, Schäden an den Versorgungseinrichtungen des Hauses (Wasser- und Abwasserleitungen, Heizungsrohre etc.) dem Verwalter bzw. seinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen, damit sofortige Sicherungs- bzw. Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung größerer Schäden eingeleitet werden können. Das gleiche gilt auch für Schäden an Türen und Fenstern, der Hausfassade, der Beleuchtung und an Treppen und den Treppengeländern.
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Die Kontaktdaten der Hausverwaltung bzw. des Hausmeisters sind im Eingangsbereich angebracht.
§ 6 Sonstiges
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Alle Gäste und Eigentümer der Anlage erkennen die Hausordnung an. Feriengästen ist bei Abschluss des Mietvertrages die Hausordnung in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (Ausdruck, E-Mail, Link zur Website).
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Konflikte, die sich aus der Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen dieser Hausordnung ergeben, sollten zunächst einvernehmlich ausgeräumt werden. Sofern keine Einigung möglich ist, ist der Sachverhalt schriftlich dem Verwalter mitzuteilen.
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Arbeiten in den Wohnungen, die mit Lärm und Verschmutzung verbunden sind, müssen der Hausverwaltung gemeldet werden und dürfen nur außerhalb der Urlaubssaison stattfinden.
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Der Hausmeister ist der Verwaltung unterstellt. Er wacht im Interesse aller Bewohner über die Einhaltung der Hausordnung und ist berechtigt, die Hausordnung in geeigneter Weise gegen Bewohner und Gäste durchzusetzen. Er ist nur für die gemeinschaftlichen Flächen, Räume und Einrichtungen zuständig.
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Sollten einige Bestimmungen dieser Hausordnung gerichtlicher Gültigkeitskontrolle im Einzelfall nicht standhalten, werden ungültige Bestimmungen durch sinngemäß gültige ersetzt. Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten.
Parkordnung
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Innerhalb der Anlage gelten die Vorschriften der StVO.
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Es darf nur Schritttempo gefahren werden.
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Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den für die jeweilige Wohnung vorgesehenen Flächen im Außenbereich und in der Tiefgarage erlaubt. Ein kostenloser öffentlicher Parkplatz befindet sich in Fußnähe am Ortseingang, direkt hinter dem Supermarkt.
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Der PKW-Aufzug zur Tiefgarage ist entsprechend der ausgehängten Betriebsanleitung zu bedienen und ausschließlich zur Beförderung von PKWs zu nutzen.
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Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge, welche die Sicherheit (Rettungswege) gefährden oder das Eigentum bzw. Nutzungsrecht anderer Bewohner beeinträchtigen, werden kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers umgesetzt.
Beschlossen durch die Eigentümer 2018, zuletzt aktualisiert am 21.03.2026










